Seilbahnen im ÖPNV und Barrierefreiheit
Aber wie steht es um die Barrierefreiheit der Seilbahnen? Anschauungsmaterial dazu gibt es auf der BUGA 23, wo eine Seilbahn zwar nicht als Element des städtischen ÖPNV, wohl aber als integraler Bestandteil des Standortkonzepts zur Verbindung der beiden Teilareale der Gartenschau betrieben wird. „Urbane Seilbahnen sind […] von Natur aus ein barrierefreies Verkehrsmittel“, heißt es in einer zum Seilbahntag in Mannheim erschienenen Unterlage einer Immobilienentwicklungsfirma. Und tatsächlich können beispielsweise Menschen im Rollstuhl in der BUGA-23-Seilbahn befördert werden. Allerdings nicht ohne Hilfestellung. Doch der Begriff Barrierefreiheit geht über die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit hinaus. Nimmt man Fragen der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen in den Blick, so können sich Planer und Betreiberinnen von Seilbahnen ebenso wenig darauf verlassen, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit „von Natur aus“ erfüllt werden, wie dies bei Straßenbahnen, U-Bahnen oder Bussen der Fall ist. Ohne systematische Arbeit bei Planung, Bau und Betrieb stellt sich Barrierefreiheit nicht ein. Lesen Sie mehr dazu in der neuen „stadtverkehr“-Ausgabe 9/2023.
Seilbahnen gelten vielerorts nicht nur für Anwendungen in Touristengebieten als Lösung für kreuzungsfreie Verkehrswege sondern zunehmend auch im ÖPNV. Aber wie steht es um die Barrierefreiheit der Seilbahnen? Aufnahme: Bernd Kittendorf